Was ist ein KfW – Effizienzhaus?

KfW Effizienzhaus 40, 55 und 70

Im Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind der Jahresheizwärmebedarf, der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger enthalten. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ sind nach der EnEV zu ermitteln.

KfW Effizienzhaus 70 – Wirtschaftlichkeit durch Energieeinsparung, der Name ist Programm:

Der KfW-70-Standard bezeichnet das Neubauniveau (KfW 100) minus 30%.
Durch Maßnahmen wie eine verbesserte Dämmung und effizientere Heizung benötigt ein KfW Effizienzhaus 70 also 30% weniger Wärmeenergie als ein Neubau nach jeweils aktuellem Standard (KfW-55-Standard = 45% weniger Wärmeenergie).

Die Richtwerte werden nach Energieeinsparverordnung (EnEV) alle zwei Jahre angepasst.

Wie sieht ein KfW Effizienzhaus 70 aus?

Ein KfW-70-Haus nach den Richtwerten der EnEV 2007 unterscheidet sich vom KfW-100 Standard (nur) quantitativ. Die Dämmung muss stärker sein, die Heizung eine geringere Leistung bringen, welches verständlicherweise mit einem niedrigeren Energieverbrauch und damit sinkenden Heizkosten verbunden ist.

Fenster und Türen dürfen nur geringfügig wärmedurchlässig sein.
Erneuerbare Energien sind bei Altbauten keine Selbstverständlichkeit, bei Neubauten allerdings inzwischen Standard.

Auszug aus dem KfW-Newsletter Bauen, Wohnen, Energie sparen

Neue Förderstandards für Energieeffizientes Bauen und Sanieren ab 1.10.2009 – Programmanpassungen an EnEV 2014
Mit der vom Gesetzgeber beschlossenen Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1.10.2014 ergeben sich strengere Anforderungen an die Energieeffizienz sowohl bei Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden als auch Neubauten.

Die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen werden daher an die EnEV 2014 angepasst. Die Struktur der Programme bleibt dabei sowohl mit dem Kriterium KfW-Effizienzhaus als auch bei den energetischen Anforderungen im Wesentlichen unverändert. Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten, Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen und die Förderintensität weitgehend gleich.

Mit der Einführung der Variante KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2014) steht im Programm Energieeffizient Sanieren eine noch attraktivere Finanzierungsmöglichkeit für besonders energieeffiziente Sanierungen zur Verfügung. Anfang 2010 wird im Programm Energieeffizient Bauen die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) eingeführt.

Anträge nach den aktuell gültigen Programmbedingungen auf Basis der EnEV 2014 können gestellt werden. Die Förderstufen KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2014) in der Sanierung und KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2014) im Neubau werden zeitlich befristet.

Um den KfW – Effizienzhaus – Standard zu erreichen, gibt es verschiedene Umsetzungsstrategien (Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, 3-fach-Verglasung, Solaranlagen; verschiedene Dämmpakete, Pelletofenanlage, Wärmepumpen usw.). Welche Bausteine im Einzelfall sinnvoll und notwendig sind, hängt  u.a. vom Haustyp, der Baulage (Nord- oder Südlage) und der Größe und Anzahl der Fenster ab.

INFO: Transmissionswärmeverlust HT’
Transmissionswärmeverlust heißt die durch Wärmedurchgang verlorene Energie eines Hauses. Der Transmissionswärmeverlust entsteht beim Wärmedurchgang durch Außenwände, Dachflächen und Fenster. Der Transmissionswärmeverlust läßt sich z.B. durch gute Wärmedämmung eines Hauses oder durch hochwertige Fenster senken.

Wir beraten Sie gerne und kompetent.

Wissenswertes zu Enev 2014

EnEV 2014 – Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparendeAnlagentechnik bei Gebäuden

Prinzipien der EnEV

Die Zusammenführung von Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung erweiterte den bisherigen Bilanzierungsrahmen in zweifacher Hinsicht:

  • Zum einen werden mit der Einbeziehung der Anlagentechnik in die Energiebilanz auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist nicht mehr die dem Raum zur Verfügung gestellte Nutzenergie, sondern die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie relevant.
  • Zum anderen wird dieser Energiebedarf primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes Beachtung finden. Damit kommt sie einer Ökobilanz deutlich näher.

Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlageauszugleichen oder umgekehrt. Die Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der EnEV der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude gleicher Geometrie und Abmessung und vorgegebenen technischen Eigenschaften. Zusätzlich einzuhalten ist ein vom Gebäudetyp abhängiger Grenzwert für den auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust.

Die EnEV stellt erstmals auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz und ermöglicht die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne.

Berechnungsverfahren der EnEV

Ob und wie ein Nachweis nach der EnEV geführt werden muss, hängt u. a. davon ab, ob ein neues Gebäude errichtet oder ein bestehendes verändert werden soll.

  • Für Neubauten mit normalen Innentemperaturen (> 19 °C) ist die Einhaltung der in Anhang 1 Tabelle 1 der EnEV genannten Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs wie auch des spezifischen Transmissionswärmeverlustes nachzuweisen.
  • Für Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen (< 19 °C) oder kleinen Gebäudevolumen (< 100 m³) gelten geringere Anforderungen und vereinfachte Nachweisverfahren.
  • Im Rahmen des sommerlichen Wärmeschutzes ist bei Neubauten grundsätzlich die Einhaltung von Sonneneintragskennwerten oder der Übertermperatur-Gradstunden nachzuweisen.
  • Für Änderungen im Bestand (Altbauten) sind – je nach Umfang der Maßnahmen – entweder die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzuhalten (Bauteilverfahren) oder der Jahres-Primärenergiebedarf des ganzen Gebäudes nachzuweisen (Bilanzverfahren); er darf um bis zu 40 % über dem Jahren-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes liegen.
  • Bei Erweiterungen der beheizten Nutzfläche um mehr als 50 m² gelten für den neuen Gebäudeteil die Anforderungen an Neubauten.

Die EnEV enthält hinsichtlich der anzuwendenden Regeln der Technik viele statische Verweise auf bestehende EN/DIN-Normen. Das bedeutet, dass die jeweiligen Normen mit ihrem Ausgabedatum zitiert und somit indirekt Bestandteil der EnEV werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sich durch die Veränderung einer Norm nicht automatisch auch das Anforderungsniveau der EnEV ändert.

Da die Berechnungsverfahren der EnEV seit der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 heute auf ein mehrere hundert Seiten starkes Normenwerk für die Bewertungsmethoden angewachsen ist, wurde die EnEV easy-Methode entwickelt. Diese soll helfen, die Komplexität der Regelwerke zu reduzieren und trotzdem EnEV und EEWärmeG einzuhalten.

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Textauszug aus Wikipedia

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